Konto für Geflüchtete und Asylsuchende in Deutschland – Rechte, Hürden & Lösungen (2025)
Ein eigenes Bankkonto ist in Deutschland Voraussetzung für viele Dinge des täglichen Lebens: Gehaltszahlungen, Miete, Krankenversicherung, Sozialleistungen – all das läuft über ein Girokonto. Doch gerade für Geflüchtete und Asylsuchende ist die Kontoeröffnung häufig mit großen Hürden verbunden. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Rechte Geflüchtete in Deutschland haben, welche Banken ein Konto eröffnen und wie du als Betroffener oder Helfer konkrete Lösungen findest – auch 2025.
1. Warum Geflüchtete oft kein Konto bekommen
Viele Banken lehnen Kontoeröffnungen ab, wenn keine gültigen Ausweisdokumente oder keine deutsche Meldeadresse vorliegt. Asylsuchende haben oft nur eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung – Dokumente, die manche Bankmitarbeiter:innen nicht akzeptieren oder nicht richtig einordnen können.
Weitere typische Hürden:
- fehlende oder ausländische Ausweispapiere
- keine Meldeadresse (z. B. bei Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen)
- Unsicherheiten bei der Identitätsprüfung
- Vorurteile oder fehlendes Wissen bei Bankmitarbeitenden
2. Recht auf ein Konto: Das sagt das Gesetz
Seit 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG). Es garantiert jeder Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU – also auch Geflüchteten – das Recht auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG).
Das Basiskonto bietet die wichtigsten Funktionen:
- Überweisungen (online und offline)
- Geldeingang (z. B. Sozialleistungen, Lohn)
- Ein- und Auszahlungen
- Kartenfunktion (z. B. Girocard oder Debitkarte)
Wichtig: Auch Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) haben grundsätzlich Anspruch auf ein Konto. Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht pauschal verweigern.
3. Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Kontoeröffnung brauchst du in der Regel folgende Unterlagen:
- gültige Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BÜMA
- Nachweis der Identität (Ausweisdokument oder Ersatzdokument)
- eine ladungsfähige Adresse (z. B. Unterkunft, Heim, Briefkastenservice)
Falls du keine Adresse nachweisen kannst, frage in deiner Unterkunft oder beim Sozialamt, ob eine Zustelladresse angegeben werden kann. Viele Banken akzeptieren auch C/O-Adressen.
4. Diese Banken eröffnen auch Konten für Geflüchtete
Nicht jede Bank ist vorbereitet auf die besondere Situation von Geflüchteten – aber es gibt einige, die kooperativ und offen sind. Besonders geeignet sind:
- Deutsche Bank – bietet Basiskonten auch für Asylbewerber mit BÜMA oder Gestattung
- Postbank – akzeptiert oft Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Zustelladresse
- Sparkassen – regional unterschiedlich, manche sehr hilfsbereit
- Onlinebanken wie N26 oder bunq – einfache digitale Kontoeröffnung, je nach Ausweis
Tipp: Onlinebanken wie N26 oder bunq akzeptieren teilweise auch Reisepässe und EU-Ausweise. Hier kann ein Versuch lohnen, wenn klassische Banken ablehnen.
5. Was tun bei Ablehnung durch die Bank?
Wird dein Antrag auf Kontoeröffnung abgelehnt, kannst du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen. Lehnt die Bank ein Basiskonto ab, obwohl du Anspruch hast, kannst du dich bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschweren.
Auch ein Widerspruch mit Hinweis auf § 31 ZKG ist möglich. Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du dafür ein kostenloses Musterschreiben.
6. Welche Kosten hat ein Basiskonto?
Ein Basiskonto darf nicht überteuert sein. Die Gebühren müssen „angemessen“ sein. Üblich sind Kosten zwischen 1 € und 9 € pro Monat – abhängig von der Bank. Einige Sparkassen bieten Basiskonten für Geflüchtete sogar kostenlos an.
Wichtig: Es darf kein Zuschlag verlangt werden, nur weil du geflüchtet bist oder keinen festen Wohnsitz hast.
7. Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Deutsch sprechen können? – Nein, das ist keine Voraussetzung. Nimm eine Vertrauensperson oder Dolmetscher:in mit.
Was ist, wenn ich keine Adresse habe? – Frag im Heim, bei Sozialdiensten oder Beratungsstellen nach einer Zustelladresse.
Wie lange dauert die Kontoeröffnung? – In der Regel 1–3 Werktage. Manche Banken eröffnen sofort online (z. B. N26).
Fazit: Auch Geflüchtete haben das Recht auf ein Konto
Ein Bankkonto ist kein Luxus – sondern Voraussetzung für Teilhabe am Alltag. Auch als Geflüchteter oder Asylsuchender hast du in Deutschland das gesetzlich garantierte Recht auf ein Konto. Lass dich nicht abwimmeln – viele Banken kennen die rechtliche Lage nicht genau. Bestehe auf dein Recht nach § 31 ZKG. Und wenn nötig: lege Widerspruch ein oder hole dir Unterstützung.
Auf konto-ohne-wohnsitz.de findest du weitere Informationen, Musterschreiben und Empfehlungen für bankenfreundliche Anbieter. Du bist nicht allein – informiere dich jetzt und sichere dir dein Konto.